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Allgemeines

Neurodivers Teaching Services führt den individuellen Förderunterricht gemäss diesen Vertragsbedingungen durch. Mit der Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.

 

Vertragsbeginn

Der Einstieg in den Förderunterricht kann jederzeit erfolgen.

 

Vertragsdauer

Die Eltern neurodivergenter Kinder schliessen mit Neurodivers einen Förderunterrichts-Vertrag ab. Dieser wird jeweils bis zum Ende des laufenden Schulsemesters geschlossen, mindestens aber für 5 Male. Wenn das Semester bereits vor Besuchen der 5. Lektion enden wird, wird der Vertrag bis zum Ende des Folgesemesters abgeschlossen.

 
Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mind. 4 Wochen im Voraus auf Vertragsablauf gekündigt werden.

 

Gruppeneinteilung

Der Unterricht wird in Kleinstgruppen von 1 bis max. 4 Kindern erteilt. Eine allfällige Gruppeneinteilung erfolgt durch Neurodivers. Sofern nicht anders gewünscht, wird jeweils die tarifgünstigste Einteilung vorgenommen. Die terminliche Einteilung erfolgt in Absprache mit den Eltern.

 

Durchführung

Der Unterricht findet in der Regel analog zum offiziellen Schulkalender der Stadt Winterthur und ausserhalb der Unterrichtszeiten der Volksschule statt. In gegenseitiger Absprache kann er auch zusätzlich während der Ferien besucht werden.

 

Absenzen

Der Besuch des Unterrichts ist während der Vertragsdauer verpflichtend; als Absenzgrund gilt Krankheit, Unfall oder ausserordentliche obligatorische Anlässe der Regelschule.

Absenzen müssen bis spät. 20 Uhr am Vortag des Unterrichtstages gemeldet werden (ansonsten wird die Lektion verrechnet).

Bei Abwesenheit der Lehrperson (in Krankheitsfällen) wird eine Alternative angeboten bzw. die Lektion gutgeschrieben.

 

Abrechnung, Bezahlung

Besuchte Unterrichtsstunden (sowie solche mit unentschuldigten Absenzen) werden von Neurodivers gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Je nach Wunsch kann dreimonatlich oder per Semesterende abgerechnet werden. Die Zahlungsfrist beträgt in beiden Fällen 30 Tage.

 

Versicherung

Ist Sache der Unterrichtsteilnehmer.

 

Gültigkeit: ab Januar 2017

Gerichtsstand: Winterthur, ZH

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