
Allgemeines
Neurodivers Teaching Services stellt der Schulgemeinde eine Offerte mit Kostendach zu. Nach Kostengutsprache via Schulpflegeprotokoll führt Neurodivers die Fachberatung gemäss offerierter Vereinbarung durch. Mit der Kostengutsprache durch die Schulgemeinde gelten auch diese Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
Durchführung und Absenzen
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Für Beratungstermine ist eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Abrechnung, Bezahlung
Der Auftrag wird von Neurodivers gemäss Rapport in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Versicherung
Ist Sache der Auftraggeber.
Gültigkeit: ab Juli 2024
Gerichtsstand: Winterthur, ZH