Allgemeines
Neurodivers Teaching Services führt Diagnostiken gemäss diesen Geschäftsbedingungen durch. Mit der Beauftragung (mündlich oder schriftlich) gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
Durchführung und Absenzen
Vereinbarte Termine sind für das zu diagnostizierende Kind grundsätzlich verbindlich.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Abrechnung, Bezahlung
Der Auftrag wird von Neurodivers gemäss Rapport in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Versicherung
Ist Sache der Auftraggeber.
Vertraulichkeit
Neurodivers verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten des getesteten Kindes auch nach der Erledigung des Auftrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Neurodivers, die zum Zwecke der Diagnostik überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Gültigkeit: ab Juli 2024
Gerichtsstand: Winterthur, ZH