Allgemeines
Neurodivers Teaching Services stellt der Schulgemeinde eine Offerte mit Kostendach zu. Nach Kostengutsprache via Schulpflegeprotokoll führt Neurodivers den Einzelunterricht gemäss offerierter Vereinbarung durch. Mit der Kostengutsprache durch die Schulgemeinde gelten auch diese Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
Vertragsbeginn
Der Einstieg in den Einzelunterricht kann jederzeit erfolgen.
Vertragsdauer
Die Vereinbarung wird für einen fixen Zeitraum geschlossen.
Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mind. 2 Monate im Voraus gekündigt werden. Bei Zeitverträgen unterhalb der Dauer von 3 Monaten kann nicht gekündigt werden. Bei vorzeitigem Übertritt des zu unterrichtenden Kindes an eine weiterführende Schule erlischt der Vertrag per sofort.
Durchführung
Der Unterricht findet in der Regel analog zum offiziellen Schulkalender der Stadt Winterthur statt. In gegenseitiger Absprache zwischen Neurodivers und den Eltern des zu unterrichtenden Kindes kann er auch kompensatorisch während Ferien oder Feiertagen besucht werden.
Absenzen
Der Besuch des Unterrichts ist während der Vertragsdauer für das zu unterrichtende Kind verpflichtend; als Absenzgrund gelten Krankheit, Unfall oder psychosoziale Belastungen des Kindes.
Absenzen müssen bis 3 h vor Unterrichtsstart gemeldet werden (ansonsten wird die Lektion verrechnet).
Bei Abwesenheit der Lehrperson (in Krankheitsfällen) wird eine Alternative angeboten bzw. die Lektion gutgeschrieben.
Abrechnung, Bezahlung
Besuchte Unterrichtsstunden (sowie solche mit unentschuldigten Absenzen) werden von Neurodivers gemäss Rapport nach Vertragsablauf in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Versicherung
Ist Sache der Auftraggeber.
Gültigkeit: ab Juli 2024
Gerichtsstand: Winterthur, ZH